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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Der wahre Grund für die Existenz von VRW und TLF 16/25 ;-) | 223 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 385519 | ||
Datum | 10.02.2007 21:28 MSG-Nr: [ 385519 ] | 213794 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Krebs dann kann einen doch schon die Galle hochkommen. Sorry. Inh seid nun mal das Bundesland, im dem mittels einer m.E. fachlich nicht nachvollziehbaren Mindeststärkeverordnung mit gutem Grund aus der Norm gekippte Fahrzeuge (TLF 16/25, LF 8 ohne Tank) künstlich am Leben gehalten werden und die Umsetzung der ersten Typenreduzierung seinerzeit flächendeckend komplett verhindert wurde, woraus eben so komische Konstellationen wie TLF 16/25 als Erstangreifer resultierte, (weil das LF ja kein Wasser hatte), das LF als Ersatz wieder ohne Tank gekauft wurde weil man ja Wasser auf de TLF hat... Und die irgend welche seltsamen Fahrzeugkostellationen vorschrieb. So von wegen muß das vorhalten, kann aber auch das oder jenes oder ein anderes Fahrzeug sein. Völlig egal, ob es Sinn macht oder nicht. Geschrieben von Klaus Krebs Der solche Sätze schreibt sollte mal überlegen was wir eigentlich machen wenn wir eine mittelfristige Planung machen und uns mit Haushaltsmitteln und Budget Zuweisung beschäftigen müssen. Ich weiß nicht was Ihr macht, aber ich weiß, das dies mein elernter Job ist... Der haushaltsplan heißt dann zwar Business-Plan. Aber der Rest ist wesentlic komplizierter. Geschrieben von Klaus Krebs
Oder man sollte sich mal überlegen ob die Wahrgheit nicht auch heißen könnte "Wenn Du etwas so machst wie Du es seit 20 Jahren machst ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß Du es falsch machst". Geschrieben von Klaus Krebs Es ging mir nur darum aufzuzeigen, das Feuerwehren, die eben nicht den Weg gegangen sind und das TLF 16/25 zum LF 16/12 aufgerüstet haben, sondern nur eine erweiterte Ausrüstung für die Brandbekämpfung als Erstangriffsfahrzeug und einfachste TH (Tauchpumpe, Motorsäge, Lichtmast) beschafft haben und die Staffel als taktische Grundvariante gesehen haben (übrigens bestätigst du das) schon damals den Weg gegangen sind, den viele jetzt einschlagen. ??? Die Zweckentfremdung eines ganzen Fahrzeugtyps, anstatt ein für diesen Einsatzzweck vorgesehenes Fahrzeug zu kaufen? Nochmal. Mache die Geschichte bitte nicht an der Anzahl der Köpfe fest die hinten mitfahren, sondern am Einsatzzweck des Fahrzeugs. Ein LF kann mit 1/5 bis 1/8. Geschrieben von Klaus Krebs Was sollten den die Feuerwehren machen, die wie wir kurz vorher ein LF 16 beschafft hatten aber auf ausreichend Löschwasser eben für ein bestimmte Einsatzsituation angewiesen waren? Ein TLF 16/24-Tr. kaufen? Geschrieben von Klaus Krebs es ist nach neuer Norm fast ein LF 20/16. Es fehlen die Haspel und die Schiebeleiter und es sind nur 11 B-Schläuche auf dem Fahrzeug. Es wird aber auch als eigentlicher Wasserträger z.B. bei Flächenbränden eingesetzt, wessen Ursprungsaufgabe es eigentlich ist. Und genau deswegen wurde der 2400 Liter Tank benötigt. Das LF 20/16 gehört schnellstens wieder eingestampft. Es ist der Kniefall vor den TLF 16/25-Wasserfetischisten und den "ich bin eine große Feuerwehr un kann doch kein LF 8/6 als zweites LF im Stall haben" Feuerwehren gewesen. Geschrieben von Klaus Krebs Wenn ich alles auf weniger Fahrzeuge verlade, kann ich in bestimmten Situationen, z.B. bei größeren Flächenbränden oder auch bei Einsätzen von Fachzügen innerhalb der Bereitschaften bestimmte TH Einsätze nicht mehr erfüllen. Dann hat wohl das Land oder der landkreis (wie fast überall) gepennt und es versäumt eigene Fahrzeuge und Einheite dafür aufzustellen. KatS kann für mich nicht heißen Fahrzeuge der täglichen Gefahrenabwehr zu neuen Einheiten zusammen zu stellen und dann irgend wo hin zu schicken. Geschrieben von Klaus Krebs Richtig, nur musst du als Feuerwehrschwerpunkt wie wir es sind in Nds. nach der Mindeststärke VO ein Löschfahrzeug mit mindestens 2400 Liter Wasser und einer Staffel-Besatzung im Stall haben. Und das währe nach heutiger Norm ein LF 20/16 oder früher eben das TLF 16/25 s.o. Diese Verordnung ist nur leider fachlich absolut nicht nachvollziehbar, da das was vorgehalten werden muß m.E. immer von einer konkreten Analyse der Gefahren im Einsatzgebiet ausgehen muß und nicht von einem Status, welcher der Wehr zugewiesen wurde. Und wenn in der VO stehen würde, daß die Besatzung Gruppenbesatzung sein müßte und die Wassermenge bei 1600l liegen müßte, dann wäre das TLF 16/25 endlich auch bei Euch erledigt. Aber genau wegen dieser unsinnigen Verordnung werden diese Fehlgeleiteten Entwicklungen weiter am Leben gehalten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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