News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Maschinstenfehler>Totalverlust von Wohnhaus? | 78 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385603 | |||
Datum | 11.02.2007 12:54 MSG-Nr: [ 385603 ] | 18448 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Von einer selbstbewussten Feuerwehr mit qualifizierten Pressestelle würde ich aber erwarten, dass sie das zunächst mal selbst in die Hand nimmt. Kommt auf die Befugnisse dieser Pressestelle an. Wenn es dort so geregelt ist wie fast überall, würde eine eigenständige Handlung dieser "Pressestelle" geeignet sein, um in den Reihen der Feuerwehr Köpfe rollen zu lassen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|