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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Zeltlager - Getrennte Unterbringung | 25 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 385706 | ||
Datum | 11.02.2007 17:56 MSG-Nr: [ 385706 ] | 8396 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Dürfte meines Wissens nach auch die einzige juristische Grundlage für diese Forderung sein. ... wollte ich damit sagen Geschrieben von Marc Dickey Nach Rücksprache mit einigen Juristen anläßlich der Vorbereitung einer Jugendgruppenleiterausbildung teilte man mir (mehrfach) mit, daß wohl auch die Gruppenunterbringung (ohne Betreuer) als solches schon gewähr dafür sein könnte, daß man keinen Gelegenheit verschafft, da heterosexuelle Handlungen von dieser Alterklasse i.d.R. nicht als Gruppenerlebnis begangen werden. Interessante Betrachtungsweise... ... allerdings! Grüße Magnus | ||||
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