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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung Kamerahandys5 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen385850
Datum12.02.2007 13:16      MSG-Nr: [ 385850 ]4434 x gelesen

ich suche Dienstanweisungsvorlagen bzw. -texte zum Thema Fotohandys/ Fotos an sich von / an der Einsatzstelle.

Da brauchts eigentlich keine eigenständige Dienstanweisung. Einfach die Einsatzkräfte auf ihre (spätestens im Rahmen der SpFu-Ausbildung) durchgeführte Verpflichtung bzw. der dazugehörigen Belehrung verweisen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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