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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Dienstanweisung Kamerahandys | 5 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385850 | |||
Datum | 12.02.2007 13:16 MSG-Nr: [ 385850 ] | 4434 x gelesen | |||
ich suche Dienstanweisungsvorlagen bzw. -texte zum Thema Fotohandys/ Fotos an sich von / an der Einsatzstelle. Da brauchts eigentlich keine eigenständige Dienstanweisung. Einfach die Einsatzkräfte auf ihre (spätestens im Rahmen der SpFu-Ausbildung) durchgeführte Verpflichtung bzw. der dazugehörigen Belehrung verweisen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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