Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Belastungsgrenze | 65 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 386880 |
Datum | 18.02.2007 11:07 MSG-Nr: [ 386880 ] | 23718 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Schultze MaxDa wir nur eine kleine Wehr sind verfügte keiner über atemschutzberechtigung. Das eine hat eigentlich mit dem anderen wenig zu tun.
Wenn halt kein PA möglich, muss man eben auch bei solchem Kleinkram entweder eine "richtig" ausgestattete und ausgerüstete Wehr holen, oder man flutet den Mülleimer unter Ausnutzung der Wurfweite unserer Strahlrohre.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
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