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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaBelastungsgrenze65 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen386899
Datum18.02.2007 12:04      MSG-Nr: [ 386899 ]23522 x gelesen

Geschrieben von Christian Schorrer
Nein, ganz sicher nicht. Wenn ich von uns spreche: Bei jeder Meldung "Feuer" rüsten sich mindestens 2 AGT aus die dann die Brandbekämpfung übernehmen, abrödeln kann man immer noch wenn nix is.

Damit hat Christian eigentlich schon das Richtige gesagt. Abrödeln kann man immer noch, wenn kein Atemschutz erforderlich ist, andersrum erst nix zu machen und dann nachträglich aufrödeln kann Folgen haben.

Geschrieben von Max Schultze
Ja, da will ich dir auch zustimmen. Leider bin ich aber nicht Staffelführer sondern nur TMann. Wie soll ich mich in dieser Stituation verhalten? Verweigern? Ich schätze meinen Leistungsstand nicht so hoch ein, das ich die Entscheidung des Staffelführers in dieser Situation anfechten würde. Es musste schnell gehandelt werden. Aber im Nachhinein mache ich mir schon meine Gedanken/Sorgen.

Das wäre unter Umständen besser gewesen. Die FwDv7 schreibt klar vor:
"Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden."

Und da auch bei einem brennenden Mülleimer mit eben solchen Atemgiften zu rechnen ist, lieber auf Nummer sicher gehen und Atemschutz anlegen, egal ob im Freien oder nicht. Das sollte auch der Staffelführer wissen. Ansonsten würde ich im schleunigst mal die FwDv7 unter die Nase erhalten. Schließlich trägt er die Verantwortung für Euch.

In Eurem Fall war es "nur" der Mülleimer. Und da würde ich mir doch mal überlegen, ob es notwendig ist, daß ich meine Gesundheit für einen brennenden Mülleimer riskiere.

Gut, keiner hier aus´m Forum weiß, wie der Einsatz bei Euch aussah und demenstprechend fragt sich jeder, warum es nicht möglich war, den Mülleimer mit dem Strahlrohr "aus-/umzupusten". Wenn man das Feuer aber aus der Ferne unter Nutzung der Strahlrohrreichweite nicht ausbekommt, kann man es aber sicher klein halten und evtl. mit einem weiteren Stralhrohr das bedrohte Haus schützen.

Jedoch ohne Atemschutz frontal den Mülleimer angreifen, ist aus den o.g. Gründen wirklich grob fahrlässig.

Dein Staffelführer hat die Verantwortung für Euch und Du jetzt die schlaflosen Nächte wegen Deiner Gesundheit....

Einfach mal zum Arzt gehen, untersuchen lassen und die Kosten der Gemeinde aufdrücken.... spätestens dann wird was passieren....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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