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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaGefahrguterkennung einfach gemacht11 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern386916
Datum18.02.2007 13:33      MSG-Nr: [ 386916 ]6944 x gelesen

Hallo,

ein paar Fragen bleiben aber diesbezüglich noch offen:

- gelten diese Merkmale nur wenn entsprechende Funktionskennzeinungswesten getragen werden und der PKW mittels Dachaufsetzer ausgestattet ist oder generell?

- inwiefern besteht dafür Versicherungsschutz?

- von welchen Feuerwehrverbänden wird diese Vorgehensweise empfohlen?

- bei welchen Lehrgängen (auf Kreis- oder Landesebene) wird dies von den Ausbildern erzählt und somit zum ungeschriebenen Gesetz?

Fragen über Fragen... ;-)

Grüße
Magnus



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