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Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaBelastungsgrenze65 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen386935
Datum18.02.2007 15:31      MSG-Nr: [ 386935 ]23503 x gelesen

Geschrieben von Daniel BildhauerDann kann sie ganz prima alleine Müllcontainer löschen. 2 Daumen nach oben. Das eigentliche Problem, mangelnde Verfügbarkeit der AGT, ist durch die Filtergeräte zwar immer noch nicht gelöst, aber erstmal freuen sich alle über die Filter

Wohl kaum - zur geplanten Benutzung von Masken mit Filtern ist ebenfalls eine G 26- allerdings nur Stufe 2 und Ausbildung nötig. Hat dem PA ggü also wenig bis keinen Ausbildungs- und schon gar keinen Verfügbarkeitsvorteil. Allenfalls fällt die Verschmutzung und damit die Kosten der Reinigung, Desinfektion, Prüfung und evtl. Transport weg.

Zur Selbstrettung und Flucht kann die Maske und der Filter auch ohne Gesundheitsprüfung und Ausbildung getragen werden.

Gruß LP



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