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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg386977
Datum18.02.2007 19:23      MSG-Nr: [ 386977 ]16913 x gelesen

Geschrieben von Lars TiedemannDu bist im Innenangriff und mitsamt Deiner Ausrüstung (also auch PA mit "unerlaubten" Anbauteil, ob nun fest verbunden oder irgendwie drüger geschoben sei dahin gestellt) kurzzeitig direkter Beflammung ausgesetzt.

Der PA sollte dem Stand halten, weil dafür geprüft und danach zugelassen. Wie sieht das aber mit dem Holster aus (dem verbotenen Anbauteil)?! Das fängt vielleicht Feuer (oder aus welchem Material ist so was?! Lasse mich ja gerne weiterbilden....) und in Folge dessen brennt dann auch der Schultergurt des PA durch (weil der ja auch nur kurzzeitiger Beflammung stand hält)



Wenn es soweit ist, dann habei ich alle anderen Probleme, als mich um ein ggfs. brennendes Holster zu kümmern...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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Prüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt