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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Vorschriften Verbandsführung | 73 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 387098 | ||
Datum | 19.02.2007 20:55 MSG-Nr: [ 387098 ] | 33617 x gelesen | ||
Hallo Matthias, Geschrieben von Matthias Ott Sicher, ggf. wird eine entsprechende Führungskraft der Bereitschaftspolizei oder Bundeswehr über mehr Führungserfahrung verfügen. Dennoch dürfte und das aber doch nicht davon abhalten, was die Vorschrift angeht von denen abzuschreiben? Die Umsetztung ist hinterher wieder was anderes - das gilt gerade bei vielen Feuerwehren IMHO sogar schon im bezug auf die DV 100... Beitrag hier im Forum zum Thema und genau das wird bei der Bundeswehr auch so gemacht. Und dazu gibt es auch noch sehr gut gemacht Taschenkarten: Taschenkarten THW Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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