News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 387645 | ||
Datum | 22.02.2007 19:40 MSG-Nr: [ 387645 ] | 7092 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Michael Arens Was ist wenn ein FA keine Truppausbildung hat? Wenn du darunter die TM-1 Ausbildung verstehts ? Bei korrekter Auslegung der UVV-Feuerwehren und der FwDV 2 darf er keinen Einsatzdienst machen. Die UVV-Feuerwehren schreibt im § 14 (Persönliche Anforderungen) Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden." Die FwDV 2 schreibt unter Ziff: 2.1.1 (Truppmannausbildung Teil 1): " Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung." Ist ähnlich auch in "BaWü" Lehrmeinung. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|