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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz22 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387645
Datum22.02.2007 19:40      MSG-Nr: [ 387645 ]7092 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Michael Arens

Was ist wenn ein FA keine Truppausbildung hat?

Wenn du darunter die TM-1 Ausbildung verstehts ?
Bei korrekter Auslegung der UVV-Feuerwehren und der FwDV 2 darf er keinen Einsatzdienst machen.
Die UVV-Feuerwehren schreibt im § 14 (Persönliche Anforderungen)
Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden."

Die FwDV 2 schreibt unter Ziff: 2.1.1 (Truppmannausbildung Teil 1):
" Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung."

Ist ähnlich auch in "BaWü" Lehrmeinung.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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