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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern | 23 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 387794 | ||
Datum | 23.02.2007 13:29 MSG-Nr: [ 387794 ] | 9234 x gelesen | ||
Guten Tag für Baden-Württemberg ist dies in der "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" vom 09.01.2004 geregelt; dort steht unter Ziff. 1.4: " Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen Lehrgänge, die in für die Feuerwehr zuständigen Ausbildungseinrichtungen in anderen Bundesländern besucht wurden, werden anerkannt. Sofern Lehrgänge nicht nach den Vorgaben der Feuerwehr-dienstvorschrift 2 /FwDV 2) durchgeführt oder diese bei anderen Ausbildungseinrichtungen als der Feuerwehr absolviert wurden, kann nach Prüfung des Einzelfalls von der Landesfeuerwehrschule eine Lehrgangsanerkennung ausgesprochen werden." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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