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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern23 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387794
Datum23.02.2007 13:29      MSG-Nr: [ 387794 ]9234 x gelesen

Guten Tag

für Baden-Württemberg ist dies in der "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" vom 09.01.2004 geregelt; dort steht unter Ziff. 1.4:

" Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen

Lehrgänge, die in für die Feuerwehr zuständigen Ausbildungseinrichtungen in anderen Bundesländern besucht wurden, werden anerkannt. Sofern Lehrgänge nicht nach den Vorgaben der Feuerwehr-dienstvorschrift 2 /FwDV 2) durchgeführt oder diese bei anderen Ausbildungseinrichtungen als der Feuerwehr absolviert wurden, kann nach Prüfung des Einzelfalls von der Landesfeuerwehrschule eine Lehrgangsanerkennung ausgesprochen werden."


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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