News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388425 | ||
Datum | 26.02.2007 17:06 MSG-Nr: [ 388425 ] | 16632 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Schmeißner Es wurde angedroht ihn dies in Rechnung zu stellen. Die können ja erstmal so viele Rechnungen schreiben, wie sie wollen - bezahlen muss man das deswegen trotzdem nicht. Mir stellen sich dabei folgenden Fragen: - Was kostet die Gemeinde so ein Lehrgang? (gibt es überhaupt seperate Kosten, die über pauschale Beiträge an das Land hinausgehen?) - Was macht die Gemeinde, wenn ein Schütze-Arsch Feuerwehrmann oder GF die Wehr komplett verlässt und/oder wegzieht? Stellen die dann auch alles in Rechnung? (wie genau sieht dann die Kostenaufstellung aus? Alles in allem würde ich die betreffende Person im Rathaus mal fragen, ob die vom lustigen Baum geraucht haben. Eine Forderung ist in dieser Form bestenfalls ein Armutszeugnis. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|