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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 388444 | ||
Datum | 26.02.2007 18:15 MSG-Nr: [ 388444 ] | 16567 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern Wenn es dann unvorhergesehen dazu kommt, das ein FA die Stelle wechseln muss - that´s life, das kann meist keiner beeinflussen. Ich denke dass eine Rückforderung entstandener Kosten nur dann möglich ist, wenn der FM vorher schon von der Beruflichen Veränderung wusste. Ebenso wäre es möglich wenn er diese Veränderung selbstständig herbeigeführt hat, seine diesbezügliche Planung bis zu dem Zeitpunkt der Lehrgangsanmeldung zurückreicht und man dem FM dieses auch nachweisen kann. Denkbar wäre es aber auch, auch im Nachhinein anteilig für Schulungen zur Kasse gebeten zu werden, die auch im Berufsleben genutzt werden können, wie z.B. Führerschein oder Schweißerlehrgang. Ein GF-Lehrgang zählt aber sicherlich nicht dazu. Gruss Jürgen Wenzel Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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