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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 388448 | ||
Datum | 26.02.2007 18:36 MSG-Nr: [ 388448 ] | 16706 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Schmeißner Ein Führungsdienstgrad (Gruppenführer) hat Was heißt denn "vor kurzem"? Mit Sicherheit wird die Kommune keine Rechtsgrundlage finden, die einen Rückerstattungsanspruch beinhaltet. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de | ||||
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