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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaForderungen der Komune64 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)388448
Datum26.02.2007 18:36      MSG-Nr: [ 388448 ]16706 x gelesen

Geschrieben von Frank SchmeißnerEin Führungsdienstgrad (Gruppenführer) hat
vor kurzem seinen Gruppenführerlehrgang an einer staatlichen Feuerwehrschule mit Erfolg abgeschlossen. Er musste
vor kurzem sein Amt als Führungsdienstgrad in der Wehr aus beruflichen und persönlichen Gründen niederlegen

Was heißt denn "vor kurzem"?
Mit Sicherheit wird die Kommune keine Rechtsgrundlage finden, die einen Rückerstattungsanspruch beinhaltet.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de

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