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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaForderungen der Komune64 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)388484
Datum26.02.2007 20:13      MSG-Nr: [ 388484 ]16457 x gelesen

Lt. Feuerwehrschule Regensburg: "Für die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Berufsfeuerwehren) brauchen keine Lehrgangsgebühren erstattet werden. Diese Kosten trägt der Freistaat Bayern aus Mitteln der Feuerschutzsteuer."

Also ist der Lehrgang kostenfrei (für die Kommune). Das die Lohnausfallkosten von der Kommune woanders geltend gemacht werden können, wäre mir zumindest in RLP neu, in Bayern weiß ich nicht.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de

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