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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388511 | ||
Datum | 26.02.2007 22:26 MSG-Nr: [ 388511 ] | 16484 x gelesen | ||
Geschrieben von Jochen Geßner Mitglied der Feuerwehrverbände sind nicht die Feuerwehren, sondern die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren Da dürfte die Mitgliederzahl erschreckend niedrig sein. Oder hast Du einen Mitgliedsantrag unterschrieben oder hast Du mal versucht zur Mitgliederversammlung zu gehen. ;-) Mitgliedschaft durch Handauflegung gibt es nur bei der IHK und der gesetzlichen Krankenversicherung. Gruß Sven | ||||
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