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Feuerwehrdienstvorschrift
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1. Schnellangriffseinrichtung zur schnellen Wasserabgabe
2. Sachsen
Innenangriff
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RubrikTaktik zurück
ThemaSchnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten?49 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg388559
Datum27.02.2007 11:24      MSG-Nr: [ 388559 ]14629 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Bernd Schleicher

in welcher FwDV soll das geregelt sein?

Deíe FwDV 3 verbietet nicht grundsätzlich den SA im IA, weist aber unter der Ziff 5.5.6 auf den Einsatz des SA hin:

"5.5.6. Einsatz mit Schnellangriff
[ ]
Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen,
und
- die Länge der Schnellangriffsleitung ausreicht."


Wofür steht die Abkürzung "GMV"?



Gesunder Menschen Verstand ;-)))

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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