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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV-Fragen: wer kann helfen? | 23 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 388637 | ||
Datum | 27.02.2007 16:39 MSG-Nr: [ 388637 ] | 9233 x gelesen | ||
zu 1) Wenn das Fahrzeug über Anschnallgurte verfügt, dann nicht an den AT-Plätzen. (Es sei denn, die Halterungen wurden im nachhinein eingebaut.) zu 2) Die ATs dürfen erst bei Fahrzeugstillstand entnommen werden (Neuere Fahrzeuge haben in dem Mechanismus eine automatische Sperre, die mit der Feststellbremse des Fahrzeugs gekoppelt sind.) zu 3) Zu den HStrR gibt es keine einheitliche Regelung á la "1 / 3 / 3 / 4 / 5 / 5 / 5 / 6 / 7 / 8", heirzu den Hersteller befragen. sers Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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