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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 388764 | ||
Datum | 28.02.2007 10:06 MSG-Nr: [ 388764 ] | 16501 x gelesen | ||
Hallo ins Forum ! Die Information stammt von Homepage des DFV http://www.dfv.org/ueberuns/index.htm. Als ordentliche Mitglieder werden dort die einzelnen Landesfeuerwehrverbände aufgeführt. Zu diesen gehören die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, denen automatisch die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren angehören (so die Auisführungen auf der Homepage des DFV). Im Saarland war bis 31.12.2006 extra geregelt, dass sich die Angehörigen der Feuerwehren in Feuerwehrverbänden zusammenschließen können. Soweit ich es überblickt habe, gibt es diese Regelung nicht mehr, sie stellte sowieso nur eine Konkretisierung des Art. 9 GG dar. Gruß Jochen | ||||
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