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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | |||
Thema | Schutzausrüstung des Bundes (war: Bundeswehrausrüstung für die F..) | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388983 | |||
Datum | 01.03.2007 14:43 MSG-Nr: [ 388983 ] | 5154 x gelesen | |||
Für mich gehören die Anzüge nicht in ein Lager, sondern auf die Fahrzeuge oder "an den Mann". Sonst brauch ich sie nicht. Aus einer Anweisung: "(...) Die Ausgabe der Schutzausrüstung erfolgt nach frühestens Eingang eines ABC-Voralarms. Sie wird bei Bedarf durch den zuständigen Sachbearbeiter veranlasst. Die Bedarfsträger sind schriftlich über den Ausgabetermin zu informieren. (...) Die Bedarfsträger sind bei der Abholung darüber zu unterrichten, dass diese nur an Helfer ausgegeben werden darf, welche vorher in der Anwendung unterrichtet worden sind. Ein entsprechendes Merkblatt zur Durchführung dieser Unterrichtung wird zusammen mit der Schutzausrüstung ausgegeben. (...) Die Schutzausrüstung ist nach Beendigung des Bedarfs gereinigt ins Lager zurückzuführen. Die Reinigung obliegt den Bedarfsträgern. (...) Sollte die Ausrüstung beschädigt oder anderweitig unbenutzbar geworden sein, so haben die Bedarfsträger für Ersatz zu sorgen. (...) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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