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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 389171 | ||
Datum | 02.03.2007 13:26 MSG-Nr: [ 389171 ] | 23761 x gelesen | ||
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Servus! Geschrieben von Christi@n Pannier Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz verankert, ich weiß nicht warum einige Feuerwehren immer wieder meinen sich als kleine Richter aufführen zu müssen, die anderen (hier: der Presse) erklären wollen, was sie zu tun und zu lassen haben. Es soll der Presse nicht erklärt werden, wie sie ihre Arbeit zu machen, genauso wie sie uns nicht erklären braucht, wie wir unsere machen. Zu unserer hoheitlichen Arbeit als Teil der Verwaltung gehört es, Artikel 1 GG zu beachten. Dagegen kommt man in einer Güterabwägung mit Pressefreiheit nicht weit. ;-) Das geht natürlich nur ganz begrenzt, also unmittelbar die Person abschirmen aber nicht die Einsatzstelle als solche. Ich weiß auch gar nicht warum sich damit alle so schwer tun. Wenn ein Pressevertreter das Haus oder Grundstük betreten will, hat keiner ein Problem damti zu sagen: Du kommst hier net rein. Da kann der Pressevertreter noch so oft was von Pressefreiheit erzählen. Weil ein einfaches Bundesgesetz sagt, das ist verboten. Die Achtung der Menschenwürde steht nicht nur in igrendeinem Bundesgesetz sondern im Grundgesetz. Nicht falsch verstehen: Ich bin für gute und offensive Öffentlichkeitsarbeit. Ich möchte aber für den Fall das ich mal verunglücke keine Bilder von mir im Internet (auch nicht Feuerwehrhomepages), Fernsehen oder Zeitungen sehen. gruß Sven | ||||
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