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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 389172 | ||
Datum | 02.03.2007 13:32 MSG-Nr: [ 389172 ] | 23780 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Carsten Lanz Nicht duldbar ist, und hierum geht es mir im Kern, dass Medienvertreter den Einsatz behindern Richtig. Sollte dies der Fall sein, so kann man den Pressevertreter immer noch der Einsatzstelle verweisen und ihn dezent an Richtlinie 4.1 der Ziffer 4 des Pressekodexes erinnern. Nur: Wenn man meint einen Pressevertreter behindern zu müssen, der in 50 m Entfernung gerade sein Tele anlegt, dann halte ich das rechtlich für grenzwertig. Und wer glaubt die Presse mit Hinweis auf "Gefahrenbereich" von einer Einsatzstelle verbannen zu müssen, der sollte tunlichst darauf achten, dass in diesem Gefahrenbereich auch keine Angehörigen, Fachberater, Polizeibeamten und Rettungsdienst ohne die notwendige Schutzausrüstung rummarschieren. Sonst macht man sich ziemlich unglaubwürdig. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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