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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | nebenberufliche Werkfeuerwehr | 24 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 390927 | ||
Datum | 12.03.2007 21:54 MSG-Nr: [ 390927 ] | 7708 x gelesen | ||
Gibts da dann Einschränkungen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass wichtige Störhandwerker oder Produktionsmitarbeiter einfach wegrennen! Mein Chef wäre nicht besonders erfreut, wenn ich weg müsste und die mir vertraute Anlage macht, was sie will bzw. ich sie abschalten müsste.# MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | ||||
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