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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | nebenberufliche Werkfeuerwehr | 24 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 391127 | ||
Datum | 13.03.2007 21:37 MSG-Nr: [ 391127 ] | 9063 x gelesen | ||
..war ein paar Tage "offline" daher erst heute meine Antworten. Einen Unterordner "Werkfeuerwehren / Betriebsfeuerwehren" hatte ich hier schon angeregt.... Ich antworte mal als Schriftführer des Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. In unserem Landesverband Bayern sind wir etwa 130 Werk- und Betriebsfeuerwehren. Die große Mehrzahl unserer Feuerwehren sind nebenberuflich organisiert. D.h. die Einsatzkräfte sind im Regelfall neben ihrem "normalen" Erwerbsberuf in der WF oder Betr.Fw aktiv. Oftmals ist es so, dass der Wehrleiter und noch eine Gerätewart hauptberuflich tätig sind. Nur bei einigen wenigen großen Feuerwehren findet man in Bayern die Organisationsform der Werkfeuerwehr mit rein hauptberuflichem Personal. Beispiele sind die Werkfeuerwehren der Flughäfen München und Nürnberg, die Werkfeuerwehr der TU-München in Garching. In der Automobilindustrie sind überwiegend hauptberufliche Kräfte eingestzt, da im Alarmfall ein Verlassen des Fließbandes organisatorisch kaum arbeitsverträglich organisierbar ist. Ein Blick in die Arbeitsschutzgesetzte läßt erkennen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Personen zu benennen, die bei Stör- und Unglückfällen, betrieblichen Kat.Fällen etc. als innerbetriebliche Kräfte der gefahrenabwehr tätig werden. Das sind beispielsweise die Ersthelfer, Flurbeauftragte, Arbeitssicherheitsbeauftragte und auch Mitglider von betrieblichen Feuerwehren. Daher werden oftmals Mitglieder der betrieblichen Wehren vom Leiter des Betriebes (jur. Definition) schriftlich zum nebenberuflichen Werkfeuerwehrmann/frau ernannt. In der Praxis sieht es so aus, als ob man Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr leistet. Jedoch sind Ausbildungs- und Übungszeiten grundsätzlich Arbeitszeit im Betrieb (gilt auch für die Arbeitszeitregelungen, 11h Grenze zwischen Arbeitsende am Tag A und Wideraufnahme der Arbeit am Tag B .... etc.). Die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt der Arbeitnehmer dann wahlweise am üblichen Arbeitsplatz oder in der betrieblichen Feuerwehr (Ausbildungsdienst und Einsatzdienst). Es ist ja gerade der Sinn der betrieblichen Wehr zeitnah bei Schadensfällen im eigenen Betrieb tätig zu werden (Vorteile : schnellere Eingreifzeiten, bessere Ortskenntniss und intensive Prozeßkenntnis, kürzere Betriebsausfallzeiten, Bestandteil der Wiederanlaufplanung, Priorität des eigenen Betriebes bei überörtlichen Großschadenslagen) Dabei werden Zeitvorteile von bis zu 15 Minuten vor öffentlichen Feuerwehren erzielt, die in Bezug auf Schadensminimierung und Verhinderung von Betriebsausfallzeiten von entscheidender Bedeutung sind. Hinzu kommt die unvergleichlich bessere Prozesskenntnis. Ein plakativ überzogenes Beispiel... die örtliche Wehr mit P250-Anhänger beim Brand in einem Reinraumbereich vs. die eigene betriebliche Wehr mit einem betrieblich angepassten Vorgehen. Es sind halt' immer die Leute da, die den Betrieb kennen - und nicht fachfremde Zufallszusammensetzungen der örtlichen Wehr . Wenn es interessiert. Dies ist u.a. ein Thema auf der Landestagung des WFV-Bayern am 20.April 2007 in Asbach-Bäumenheim. ==> www.wfv-bayern.de Üblicherweise gibt es als "Dankeschön" für die Bereitschaft zum Dienst in der betrieblichen Feuerwehr noch vom Arbeitgeber irgendeine Form von "Dankeschön". Das kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausfallen. Sachleistungen wie Wochenendfahrten mit Angehörigen (geldwerte Leistung), Geldleistungen (versteuert !) betrieblicher Sonderurlaub etc. etc. sind hier denkbar. Darüberhinaus gibt es bei einigen betrieblichen Feuerwehren noch eine Mischform (meistens für Führungsdienstgrade). Einige hauptberufliche Kräfte, de jure die Mehrzahl nebenberufliche Kräfte und dazu einige wenige nebenberufliche Kräfte (bei zusätzlicher Entlohnung) die eine deutlich höhere Stundenzahl in Zusatzfunktionen in der Wehr tätig sind (z.B. Bereitschaftsdienste). Noch Fragen ? Volker Leiste | ||||
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