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Dienstvorschrift
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikAtemschutz zurück
ThemaSicherheitsheittrupp15 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW391920
Datum19.03.2007 08:46      MSG-Nr: [ 391920 ]8522 x gelesen

Geschrieben von Meik ZiesenißRein nach DV 7 gibt es kein Vorgehen ohne SH Trupp, oder wie siehst Du / Ihr das ?

Richtig, so steht es dort drin.

Geschrieben von Meik Ziesenißwas ist mit Ausnahme IMHO gemeint ?

Es steht aber woanders etwas drin, mit dem immer wieder einzelne versuchen, von vorne herein jeglichen Schwachsinn unter dem Konzept der Menschenrettung zu ermöglichen:

GUV_ V C 53 "UVV Feuerwehren":

§ 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Be-
stimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.

Auf diesen Text bezog ich mich mit "Ausnahme", bzw. deshalb habe ich die beiden Fälle konstruiert.

Des weiteren siehe hier: Usenet-Abkürzungen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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