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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Sicherheitsheittrupp | 15 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 391920 | ||
| Datum | 19.03.2007 08:46 MSG-Nr: [ 391920 ] | 8522 x gelesen | ||
Geschrieben von Meik Zieseniß Rein nach DV 7 gibt es kein Vorgehen ohne SH Trupp, oder wie siehst Du / Ihr das ? Richtig, so steht es dort drin. Geschrieben von Meik Zieseniß was ist mit Ausnahme IMHO gemeint ? Es steht aber woanders etwas drin, mit dem immer wieder einzelne versuchen, von vorne herein jeglichen Schwachsinn unter dem Konzept der Menschenrettung zu ermöglichen: GUV_ V C 53 "UVV Feuerwehren": § 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Be- stimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. Auf diesen Text bezog ich mich mit "Ausnahme", bzw. deshalb habe ich die beiden Fälle konstruiert. Des weiteren siehe hier: Usenet-Abkürzungen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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