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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKann man beides bekleiden? stell. Wehrführer und Gruppenführer?17 Beiträge
AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg393430
Datum27.03.2007 21:59      MSG-Nr: [ 393430 ]8485 x gelesen

Hallo Janek

vielleicht zum Verständnis für andere Bundesländer mit anderen Brandschutzgesetzgebungen.

Im Land Brandenburg hat jeder Landkreis mehrere Träger des örtlichen Brandschutzes (Ämter, amtsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte) dem jeweils der Wehrführer vorsteht und als Dienststellung Amtswehrführer, Gemeindewehrführer bzw. Stadtwehrführer bekleidet. Voraussetzung für dieses Amt im Land Brandenburg ist der FV (Leiter einer Feuerwehr) und FVI (Führer von Verbänden)
Seine Aufgaben sind die verwaltungsorientierte Leitung der Wehr und im Großschadensfall, welches der Landkreis festlegt, kann er die Führung seines Verbandes (also mehrere Züge aus seiner Wehr) übernehmen.

Jede Wehr besteht aus mehreren Ortsfeuerwehren die unterteilt werden in:

Ortsfeuerwehren ohne Zugstärke - dem steht ein Ortswehrführer mit Gruppenführerausbildung vor
Ortsfeuerwehren mit Zugstärke - dem steht ein Ortswehrführer mit Zugführerausbildung vor

MkG


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

http://www.feuerwehr-belzig.de

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Kann man beides bekleiden? stell. Wehrführer und Gruppenführer? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt