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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kann man beides bekleiden? stell. Wehrführer und Gruppenführer? | 17 Beiträge | ||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 393430 | ||
Datum | 27.03.2007 21:59 MSG-Nr: [ 393430 ] | 8485 x gelesen | ||
Hallo Janek vielleicht zum Verständnis für andere Bundesländer mit anderen Brandschutzgesetzgebungen. Im Land Brandenburg hat jeder Landkreis mehrere Träger des örtlichen Brandschutzes (Ämter, amtsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte) dem jeweils der Wehrführer vorsteht und als Dienststellung Amtswehrführer, Gemeindewehrführer bzw. Stadtwehrführer bekleidet. Voraussetzung für dieses Amt im Land Brandenburg ist der FV (Leiter einer Feuerwehr) und FVI (Führer von Verbänden) Seine Aufgaben sind die verwaltungsorientierte Leitung der Wehr und im Großschadensfall, welches der Landkreis festlegt, kann er die Führung seines Verbandes (also mehrere Züge aus seiner Wehr) übernehmen. Jede Wehr besteht aus mehreren Ortsfeuerwehren die unterteilt werden in: Ortsfeuerwehren ohne Zugstärke - dem steht ein Ortswehrführer mit Gruppenführerausbildung vor Ortsfeuerwehren mit Zugstärke - dem steht ein Ortswehrführer mit Zugführerausbildung vor MkG Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | ||||
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