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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 393961 | ||
Datum | 30.03.2007 15:03 MSG-Nr: [ 393961 ] | 9913 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Daniel Hermann Bei uns wird die Wehrführung gewählt, alle anderen Funktionen werden auf einen gewissen Zeitraum von der Führung bestimmt So sieht es für BaWü auch der § 8 des Feuerwehrgesetzes vor; die Unterführer (GF,ZF) werden vom FW-Kommandant bestellt. In unserer FF lt. örtlicher Satzung z.B. auf 5 Jahre. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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