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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 394086 | ||
Datum | 31.03.2007 10:49 MSG-Nr: [ 394086 ] | 9926 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Thobias Schürmann Das kann ich nicht nachvollziehen, wozu benötige ich einen gewählten Unterführer? Unterführer (GF,ZF) werden hier nicht gewählt sondern vom FW-Kommandanten "bestellt" ( der § 8 des FwG BaWü sieht dies und den Begriff "Bestellt" so vor). In der Praxis sieht das so aus, geeignet erscheinende FW-Angehörige werden angesprochen und motiviert -man darf auch selbst sich ins Spiel bringen!- die Ausbildung zum GF/ZF zu absolvieren. Nachdem sie die GF/ZF Ausbildung an der LFS mit Erfolg bestanden haben werden sie vom Kommandanten nach Rücksprache mit dem FW-Ausschuss auf die Dauer von fünf Jahren zum GF bzw. ZF "bestellt", dürfen ihre Streifen an de3n Helm kleben und diese Funktion ausführen, da wird nichts gewählt. Bisher dachte ich der erste Führer (egal ob Gruppe, Zug oder Verband) nimmt die Aufgabe des Fahrzeugführers wahr, [...] der Gruppenführer das LF/ TLF. So ist es hier, der erste "bestellte" GF, der im FW-Gerätehaus eintrifft, besetzt das erste Fahrzeug und rückt aus. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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