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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 394092 | ||
Datum | 31.03.2007 10:58 MSG-Nr: [ 394092 ] | 9961 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Florian Besch Gibt es bei euch einen Schlüssel oder kann der Kdt so viele GF bestellen wie er lustig ist? Für BaWü ganz einfach, das Feuerwehrgesetzt sagt im § 6 "Organisation der Gemeindefeuerwehr" im Abs. 3: "Gliederung und Verwaltung der Gemeindefeuerwehr sind durch Satzung zu regeln. Das Innenminsterium kann Verwaltungsvorschriften über Sollstärke, Gliederung, Ausrüstung, Diensatgrade und Aus- und Fortbildung der Gemeindefeuerwehr erlassen" Speziell über Sollstärke, Gliederung und Ausrüstung gibts in BaWü keine Vorschriften, das kann jede FF mache wie sie lustig ist. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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