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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHeute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien34 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg394092
Datum31.03.2007 10:58      MSG-Nr: [ 394092 ]9961 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Florian Besch

Gibt es bei euch einen Schlüssel oder kann der Kdt so viele GF bestellen wie er lustig ist?

Für BaWü ganz einfach, das Feuerwehrgesetzt sagt im § 6 "Organisation der Gemeindefeuerwehr" im Abs. 3:

"Gliederung und Verwaltung der Gemeindefeuerwehr sind durch Satzung zu regeln. Das Innenminsterium kann Verwaltungsvorschriften über Sollstärke, Gliederung, Ausrüstung, Diensatgrade und Aus- und Fortbildung der Gemeindefeuerwehr erlassen"

Speziell über Sollstärke, Gliederung und Ausrüstung gibts in BaWü keine Vorschriften, das kann jede FF mache wie sie lustig ist.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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