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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Chaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd.... | 7 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 394209 | ||
Datum | 31.03.2007 16:00 MSG-Nr: [ 394209 ] | 4605 x gelesen | ||
Es ist ja keine "andere" Sicherheit. Die Prüfgrundsätze bleiben ja gleich. Es sind nur andere "Prüfer" möglich, z.B. Hausmeister, KFZ-Schlosser, usw. Das Problem sind die "Elektrotechnisch unterwiesenen Personen" (EUP). Nach BGV, GUV, usw. dürfen sie prüfen, nach TRBS, die zur BetrSichV gehört, dürfen die allermeisten EUP es nicht mehr, weil ihnen die Berufserfahrung fehlt. Die TRBS 1203-3 stellt Anforderungen an Personen für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln, verträgt sich aber nicht mit den dazu passenden VDE Normen und den BGV / GUV, die schon seit langem diese Prüfungen regeln. Während dort von EUP die Rede ist, sucht man diesen Begriff in der TRBS vergeblich und spricht von "Befähigten Personen". Und die Anforderung an diese befähigte Person ist höher, wie die an eine EUP. Und damit ist die EUP laut TRBS nur dann in der Lage, elektrische Arbeitsmittel korrekt zu prüfen, wenn sie Berufserfahrung hat. Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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