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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Arbeiter aus Kessel mit Natronlauge lebend gerettet | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / NRW | 396695 | ||
Datum | 11.04.2007 10:12 MSG-Nr: [ 396695 ] | 6332 x gelesen | ||
Moin, jetzt bin ich geschockt von deiner Aussage ! Dieser Einsatz ist IMHO kein Feuerwehreinsatz, sondern fällt in die Zuständigkeit des Unternehmers. das meinst Du nicht ernst oder? Kann eine Menschrettung, und somit die Erhaltung eines der höchsten Verfassungsgüter, irgendwann mal nicht Aufgaben der Feuerwehr sein ?! Aus meiner Sicht sind das zwei parallele System zum eine die Selbsthilfe durch das Unternehmen und zum anderen die Wahrnehmung einer Gesetzlichen Granantenpflicht durch die Feuerwehr. Wie währst Du vorgegangen ? Hinfahren, feststellen der Situation und dann nichts tun unter Berufung auf eine Untergeordneten BG Regel ? Vielleicht haben ich dich auch falsch verstanden, bitte erkläre mal deinen Standpunkt genauer. Gruß aus Hückelhoven Gerrit _________________________________________________ | ||||
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