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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Arbeiter aus Kessel mit Natronlauge lebend gerettet | 13 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 396699 | ||
Datum | 11.04.2007 10:37 MSG-Nr: [ 396699 ] | 6248 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer hä? Nix für Kollega die wo löscha. Geschrieben von Jürgen M@yer richtig - aber das schliesst die Zuständigkeit der Feuerwehr in einem Unglücksfall nicht aus. Grundsätzlich nicht, aber der Unternehmer hat nun mal erst einmal selbst für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen. Dazu gehört erstmal auch die Rettung bei vorherzusehenden Unfällen. Geschrieben von Jürgen M@yer der Einsatz der Feuerwehr ist meiner Ansicht nach schon gerechtfertigt und auch als deren Pflichtaufgabe anzusehen. Das ist eine Prinzipsache. IMO verlagert der Unternehmer hier seine Pflichten auf die örtliche FW, die das mit sich machen lässt. Wenn die Halle über dem Kesselwagen durch einen Flugzeugabsturz einstürzt, dann ist das etwas für die Feuerwehr. Für die zeitnahe (!) Rettung seines Kollegen ist der Sicherungsposten da. Das geeignete Gerät dafür muß da sein, der Aufsichtsführende muß sich vor Beginn der Arbeiten überzeugen, daß aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind, Der Sicherungsposten muß ausgebildet und ständig zugegen und einsatzbereit sein... Der Betrieb müsste eigentlich den Mitarbeiter dem eintreffenden Rettungsdienst "versandfertig" übergeben (siehe dazu auch Beitrag von Christian Jesch) Überspitzt gesagt: Was ist, wenn der örtliche LZ gerade woanders ein Feuer ausmacht? Hat der Mitarbeiter dann Pech gehabt? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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