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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Arbeiter aus Kessel mit Natronlauge lebend gerettet | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / NRW | 396712 | ||
Datum | 11.04.2007 11:38 MSG-Nr: [ 396712 ] | 6243 x gelesen | ||
Hi, ja, ok die Pflicht des Arbeitgebers besteht ohne Zweifel, und wenn Du heute noch mal auf den Bericht der Fw Hameln schaust, findest Du einpaar mehr Informationen. Es hat also einen Sicherungsmann gegeben welcher auch in Aktion getreten ist. Ob das alles den Regeln der BG entspricht und somit auch dem Arbeitsschutzgesetz steht trotzdem nicht im ermessenspielgeraum der FW, das kann zu einem Späteren Zeitpunkt rechtlich geklärt werden. Fakt ist Mensch war in Lebensgefahr und die Fw kann nicht nur zuschauen. Von daher hast Du recht, es muss etwas vom Arbeitgeber organisiert werden, das entert jedoch nichts an der Aufgaben der Fw. Ich finde die Einleitung von Dir daher eine wenig überspitzt. Gruß aus Hückelhoven Gerrit _________________________________________________ | ||||
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