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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikTaktik zurück
ThemaAufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer??41 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen396747
Datum11.04.2007 14:10      MSG-Nr: [ 396747 ]21865 x gelesen

Geschrieben von Sebastian WeißDer eine stellt klar, dass jede Gemeinde ja nur eine Feuerwehr mit ggf. mehreren Ortsteilwehren hat,

..was schon mal falsch ist ;-):



§ 12 HBKG

Leitung der Gemeindefeuerwehr


(1) Die Gemeindebrandinspektorin oder der Gemeindebrandinspektor leitet die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde. Dies gilt auch für Gemeinden mit mehreren Freiwilligen Feuerwehren (Ortsteilfeuerwehren oder Stadtteilfeuerwehren).


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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