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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 400111 | ||
Datum | 29.04.2007 13:20 MSG-Nr: [ 400111 ] | 21230 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Wulf Aber angenommen, du fährst nach der Alarmierung etwas schneller als erlaubt und wirst auf dem Weg zum Feuerwehrhaus geblitzt. Dann kannst du dich auf die Sonderrechte berufen. Ergänzung: Sonderrechte beinhalten nicht nur "schnelles Fahren" und das Nichtbeachten einer roten Ampel, sondern z. B. auch das Parken von FA im Halteverbot, wie es aufgrund der baulichen Situation an machen Gerätehäusern erforderlich ist usw... Grüße Magnus | ||||
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