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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 400129 | ||
Datum | 29.04.2007 13:46 MSG-Nr: [ 400129 ] | 21232 x gelesen | ||
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Ja, versteh ich ja alles. Folgendes steht dazu in der Maschinisten-Lehrunterlage der LFS Celle und Loy (Niedersachsen): Sonderrechten beinhalten u.a. die Möglichkeit: - die zulässige Höchstgeschindigkeit zu mißachten - Vorfahrtsreglen zu mißachten - Lichtzeichen zu mißachten - die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu mißachten - Überholverbote und sonstige Ge- und Verbote zu mißachten Geschrieben von Peter Schmid Das müssen sie auch nicht wissen, denn Sonderrecht heisst nicht, dass andere Platz machen müssen (das wäre nämlich schon Wegerecht), Den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht kenne ich. Aber noch mal: Mißachtet ihr die Vorfahrt oder einen anderen der obn aufgezählten Punkten und die anderen wissen es nicht und es kommt deshalb zu einem Unfall mit Toten (vielleicht ihr selbst), nützt euch dieses Recht dann nichts mehr. Und das ist es einfach nicht wert.... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | ||||
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