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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 400145 | ||
Datum | 29.04.2007 14:24 MSG-Nr: [ 400145 ] | 21245 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Linne Es gibt von der Ordnungsbehörde des Landkreises eine Mitteilung, das Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wegen der erhöten Unfallgefahr untersagt sind. Wie will denn die Ordnungsbehörde die STVO ausser Kraft setzen `? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | ||||
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