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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 400178 | ||
Datum | 29.04.2007 18:25 MSG-Nr: [ 400178 ] | 21248 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Wenn die Kreuzung komplett frei ist, und kein Fahrzeug kommt = Sonderecht. Nö, Sonderrecht ist es immer. Beispiel-1: Du fährst mit Privat-PKW zum GH, kaum Verkehr, fährst bei rot in eine Kreuzung ein, überzeugst dich, dass die Straße auch frei ist und querst die Kreuzung --> nur Sonderrecht. Beispiel-2: Du fährst mit LF bei rot in eine Kreuzung ein, sagst mit blau und laut "Weg da, jetzt komm ich", überzeugst dich, dass alle dich wahrgenommen und angehalten haben und querst dann die Kreuzung --> Sonderrecht + Wegerecht. Das überfahren der roten Ampel fällt immer unter den §35, egal ob mit Privat-PKW oder mit FW-Fahrzeug und SoSi. Zusätzlich verlangst du aber mit Blaulicht und Tröte noch, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dir freie Bahn verschaffen, was dann durch den §38 abgedeckt ist. Gruß Peter | ||||
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