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RubrikTaktik zurück
Themaein harscher Leserbrief24 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW400885
Datum02.05.2007 19:21      MSG-Nr: [ 400885 ]9906 x gelesen

Geschrieben von Klaus BethgeEs gibt da eine klare gesetzliche Vorgabe, die der "sachlichen und örtlichen Zuständigkeit" Örtlich ist klar und sachliche Zuständigkeit ebenfalls - was bei der Polizei offensichtlich nicht angekommen ist.

Ganz so einfach ist es nicht!
Die Polizei wird bei einem Schadenfeuer nicht unzuständig! Die Polizei ist zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentlichen Sicherheit (=Einhaltung aller geschriebenen Regeln). Dazu gehört auch das Retten von Menschenleben aus Gefahrensituationen.
Dementsprechend haben die Polizisten auch eine Garantenstellung und Garantenpflicht für die bedrohten Menschen und würden sich strafbar machen, wenn sie nicht alles erforderliche und zumutbare machen würden, um diesen sogenannten "Erfolg" (Körperverletzung, Tod) abzuwenden.

Offenbar irren sich einige Polizeibeamte (SB) über das, was zumutbar ist und die Reichweite ihrer Garantenpflicht. Es reicht bei einem Schadenfeuer aus, die Feuerwehr zu verständigen und deren Einsatz zu ermöglichen und zu unterstützen. Ein Retten von vermißten Menschen aus einem verrauchten Bereich übersteigt das zumutbare Maß und begründet zusätzliche Gefahren.

Gruß
Sven



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