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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe8 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401344
Datum04.05.2007 15:09      MSG-Nr: [ 401344 ]5047 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Sascha JoerchelMir wurde nämlich gestern bei einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Gemeinde itgeteilt, dass es durchaus noch Gemeinden gäbe, wo diese noch erhoben wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Feuerwehrabgabe bereits 1995 für unzulässig erklärt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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