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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonder- und Wegerecht im Ausland | 4 Beiträge | ||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / AG | 404117 | ||
Datum | 22.05.2007 09:53 MSG-Nr: [ 404117 ] | 4361 x gelesen | ||
Hallo Niklas Ist bei uns üblich, dass wir in D bei Alarmfall mit Sondersignal unterwegs sind und die Rechte nutzen. Ebenso umgekehrt. Wir sind mit der Fw 2-3 mal im Jahr in D, meist bei einer Rettung aus dem Rhein. Aus D ist oft der Rettungsdienst in CH unterwegs bei Verlegunsfahren ohne Sosi aber teils auch zu einem normalen Einsatz mit Sosi. Noch was zum Sonder- und Wegerecht. Wir kennen diese Unterscheidung zwischen Sonder und Wegerecht nicht bei uns. Durch das Sondersignal sind wir vortrittsberechtigt (Gesetz), wird aber so ausgelegt, dass uns die anderen Verkehrsteilnehmern den Vortritt gewähren müssen. Ebenso müssen wir nicht bei jedem Alarm mit Sondersignal ausrücken. Liegt in der Entscheidung vom Einsatzleiter/Fahrzeuglenker. Somit ist es auch nicht immer notwendig mit Sondersignal über die Grenze zu fahren. Gruss aus der Schweiz Andy | ||||
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