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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Normen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 404801 | ||
Datum | 24.05.2007 20:05 MSG-Nr: [ 404801 ] | 10653 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino Ist es doch, weil die EXAM hier natürlich auch ihre eigenen Geschäftsinteressen vertritt. (Vgl. Diskussion um Zubehörteile an der PSA bzw. am Atemschutzgerät.) Dein spezielles Verhältnis zur EXAM und einem ihrer Mitarbeit ist mir bekannt. Würde die EXAM ihre Geschäftsinteressen über geltendes Recht stellen, dann würde sie damit ihren Prüf- und Zertifizierbetrieb gefährden. Erstens, weil sie damit rechnen müsste, dass die Hersteller und anderen Zertifizierern abwandern und zweitens, weil sie u.U. ihren Status als notified body riskieren würde. So doof werden die wohl kaum sein. Ob dir das passt oder nicht. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wäre das anders, hätten viele Feuerwehren und v.a. Kreise noch viel mehr Probleme als sie ohnehin schon haben. Nein, das Problem wäre genau das gleiche, nur will es keiner wissen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Einsetzbarkeit der Fw wäre nicht mehr gegeben Ach komm, diese Phrasendrescherei ist doch seit der letzten Diskussion diesbzgl. nicht richtiger geworden. Die Einsetzbarkeit einer Feuerwehr kann man problemlos sicherstellen, indem man herstellerrein beschafft, was IMHO schon aus Wartungs- und Ersatzteilgründen zu empfehlen ist. Die Einsetzbarkeit von mehreren Feuerwehren haben wir uns mit der Einführung der Überdrucktechnik selbst genommen. Wir haben derzeit 4 l, 6 l und 6,8 l Zylinderflaschen sowie Kugelpakete. Wir haben Rund- und Spitzgewindeanschluß, ESA und herstellerspezifische Anschlüße und sind trotzdem irgendwie einsetzbar. Und nur weil zulassungsrechtlich ein Gerät komplett geprüft werden muß soll die Einsetzbarkeit nicht mehr gegeben sein? Das glaubst du doch selbst nicht. Die großen Hersteller haben ihre Produkte ohnehin in allen möglichen Kombinationen zertifiziert, d.h. im Regelfall jede Maske mit jedem Gerät mit jeder Flasche. Und im übrigen, und auch das hat dir Herr Siebrecht bereits mehrfach versucht zu erklären, steht es dir als Anwender frei deine eigene Kombination einzusetzen. Machst du einfach eine Gefährdungsbeurteilung und hälst natürlich selbst den Kopf hin, fall es nicht funktionieren sollte. Geschrieben von Ulrich Cimolino deshalb vertritt hier die vfdb (wie auch die EXAM relativ verschämt in dem o.a. von Dir zitierten Merkblatt mitteilt) eine andere Auffassung im zuständigen Ref. 8. Es steht jedem frei seine eigene Meinung zu einem Thema zu haben. Es gibt eine geltende Rechtslage, die offensichtlich die Mehrheit in Feuerwehr-Deutschland bis heute nicht verstanden hat (siehe die C-103/01 EuGH-Watsche), die Meinung eines privaten Vereins ändert da nichts dran. Geschrieben von Ulrich Cimolino Natürlich können die Geräte (von Flasche bis LA dann EINE Einheit) und Masken verschiedener Hersteller kombiniert werden. Das Können habe ich nie bestritten. Die Frage der Zulässigkeit ist m.E. eindeutig, ob es dir passt oder nicht. Ich finds auch doof, dass ich demnächst in Kneipen nicht mehr rauchen darf, ändert aber nix an der Rechtslage. Geschrieben von Ulrich Cimolino Kennt eigentlich einer eine offizielle Meinung vom DFV dazu? Wie wir beide wissen, hat Martin Bach mal versucht diesbzgl. einen runden Tisch zu organisieren. Die Einladung, die ich bekommen habe, war auf DFV-Papier gedruckt. Wir wir beide auch wissen, ist nie was draus geworden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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