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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaNormen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken19 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404806
Datum24.05.2007 20:23      MSG-Nr: [ 404806 ]10684 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoAuch falsch, Maske heißt Atemanschluß

Oh, sind wir heute Nietenzähler?
Was hab ich denn oben geschrieben?

Geschrieben von Ulrich Cimolinound kann natürlich auch ohne Pressluftatmer (z.B. mit Filter) genutzt werden.

Ja, für bizarre Sexspielchen vielleicht.
Was willst du mit einer Maske alleine? Eben, nix. Und was willst du mit einem Filter alleine? Auch nix. Und mit einem PA ohne Maske? Auch nix. Die Maske (oder Atemschluss oder Atemanschluß) ist Bestandteil des Atemschutzgerätes und wird demzufolge auch mitgeprüft.
Und was habe ich oben geschrieben und was ist da jetzt so falsch?

Geschrieben von Ulrich CimolinoAußerdem gibts eine Vielzahl von Anschlußmöglichkeiten der Luftversorgung (z.B. auch Druckluftschlauchgeräte, die MD-Leitungen bzw. LA vom PA verwenden), wo ich mir sehr sicher bin, dass da nicht jede Variante neu geprüft wird,

Wie ich gestern so beiläufig erwähnte, gibt es in unserem schönen großen Europa so rd. ein dutzend benannte Stellen für die Zertifizierung von Atemschutzgeräten. Wovon glaubst du leben die? Davon, dass die großen drei alle Schaltjahre mal ein neues Modell auf den Markt bringen?

Geschrieben von Ulrich Cimolinodie ja auch von verschiedenen Herstellern kombiniert werden dürfen

Nein, die Wiederholung macht es auch nicht richtiger.
Wobei die Situation bei den Flaschen noch paradoxer ist, weil da die "Hersteller" teilweise beim gleichen Zulieferer kaufen (ich meine früher (TM) hätten Auer und Dräger beide Flaschen bei Mannesmann bezogen. Heute tun sie das evt. (d.h. ich weiß es nicht) bei MCS), d.h. man könnte das Ganze viel einfacher machen wenn man eine Flasche von $Zulieferer$ mit den jeweiligen Geräten von $Hersteller$ zuläßt. Weil aber $Hersteller$ lieber $Hersteller$ und nicht $Zulieferer$ auf der Flasche stehen haben möchte, läßt er $Hersteller$ draufdrucken, gibt ihr eine eigene Teilenummer (die natürlich eine andere ist als bei $andererHersteller$) und schwupps hat man aus ein und demselben Produkt zwei oder viele neue gemacht.
Und um es richtig kompliziert zu machen sind Preßluftflaschen erstmal Druckgeräte nach DGRl und können im speziellen Fall PSA nach PSA-RL. sein. Merke: Die Flasche am Sprungretter sieht zwar genauso aus wie die am PA und es ist auch das Gleiche drin, rechtlich sind es aber zwei unterschiedliche Dinge.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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