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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hohlstrahlrohr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaNormen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken19 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404848
Datum24.05.2007 22:45      MSG-Nr: [ 404848 ]10675 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierDein spezielles Verhältnis zur EXAM und einem ihrer Mitarbeit ist mir bekannt.

Das ist bei weitem nicht nur meines, sondern eines der grundsätzlichen (!) Probleme (genau wie mit der DIN VDE 0132 - vulgo HSR usw. und Strom bzw. auch das mit der Ausrüstung am PA, an der PSA usw.), die den meisten entweder nicht bekannt sind, oder schlicht ignoriert werden (wie Du auch ausführst), statt es über die Verbände, als durchaus mächtige "Gruppeninteressenten" in der Normung - hier v.a. den Prüfungskriterien - zu verankern.

Ich darf daran erinnern, dass wir seit Jahren jetzt schon auf die entsprechenden Gespräche/AG von Anwender, Normung, FUK, Verbänden usw. warten, die n-fach versprochen wurde, aber nie stattgefunden hat!

Geschrieben von Christi@n PannierWürde die EXAM ihre Geschäftsinteressen über geltendes Recht stellen, dann würde sie damit ihren Prüf- und Zertifizierbetrieb gefährden. Erstens, weil sie damit rechnen müsste, dass die Hersteller und anderen Zertifizierern abwandern und zweitens, weil sie u.U. ihren Status als notified body riskieren würde. So doof werden die wohl kaum sein

Ich weiß, dass einige Hersteller von Ausrüstung und Geräten u.a. das überlegen.


Geschrieben von Christi@n Pannier Die Einsetzbarkeit einer Feuerwehr kann man problemlos sicherstellen, indem man herstellerrein beschafft, was IMHO schon aus Wartungs- und Ersatzteilgründen zu empfehlen ist.

Kreisweit?
Wer entschädigt die bisherigen Käufer?
Was machst Du an Kreisgrenzen?
Bundesfeuerwehrbeschaffungsstelle?
Ach komm...


Geschrieben von Christi@n PannierEs steht jedem frei seine eigene Meinung zu einem Thema zu haben. Es gibt eine geltende Rechtslage, die offensichtlich die Mehrheit in Feuerwehr-Deutschland bis heute nicht verstanden hat (siehe die C-103/01 EuGH-Watsche), die Meinung eines privaten Vereins ändert da nichts dran.

Naja, zwar die die vfdb da "nur" ein Verein, aber durchaus auch in dem Bereich des Ref. 8 mit Fachleuten besetzt, auch aus den Firmen, auch relativ paratätisch und auch mit den Prüfstellen. Der Dauerdisput in dem Bereich ist bekannt.
Die taktischen Hintergründe, warum die Fw das nicht anders sehen kann und darf hab ich erläutert. Ich sehe KEINEN fachlichen Grund, auf juristische Spiegelfechtereien auszuweichen, die faktisch nur Prüfinteressen berühren, aber NICHT die Sicherheit - eher ganz im Gegenteil.

Geschrieben von Christi@n PannierUnd im übrigen, und auch das hat dir Herr Siebrecht bereits mehrfach versucht zu erklären, steht es dir als Anwender frei deine eigene Kombination einzusetzen. Machst du einfach eine Gefährdungsbeurteilung und hälst natürlich selbst den Kopf hin, fall es nicht funktionieren sollte.

Ich weiß, für ein anderes Problem haben wir auch dafür bezahlt, ein solches Gutachten zu bekommen, das problemlos allgemeingültig durch die zuständigen Stellen zu formulieren wäre, um für die Anwender Rechtssicherheit zu schaffen. Auch das passiert natürlich nicht, aber WIR bzw. ICH bin da fein raus - gegen Geld...



Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich Cimolino
Kennt eigentlich einer eine offizielle Meinung vom DFV dazu?


Wie wir beide wissen, hat Martin Bach mal versucht diesbzgl. einen runden Tisch zu organisieren. Die Einladung, die ich bekommen habe, war auf DFV-Papier gedruckt. Wir wir beide auch wissen, ist nie was draus geworden.


das eine ist ein "runder Tisch" aus allen Beteiligten (Verbände, Hersteller, Prüfstellen, Versicherer, Sachverständige), das andere ist "die Meinung des DFV" als einem der Beteiligten. Für mich ist das schon ein Unterschied....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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