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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hohlstrahlrohr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Persönliche Schutzausrüstung
Feuerwehr-Unfallkasse
Löschgruppenfahrzeug
RubrikAtemschutz zurück
ThemaNormen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken19 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404855
Datum24.05.2007 23:52      MSG-Nr: [ 404855 ]10970 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist bei weitem nicht nur meines, sondern eines der grundsätzlichen (!) Probleme (genau wie mit der DIN VDE 0132 - vulgo HSR usw. und Strom bzw. auch das mit der Ausrüstung am PA, an der PSA usw.), die den meisten entweder nicht bekannt sind, oder schlicht ignoriert werden (wie Du auch ausführst), statt es über die Verbände, als durchaus mächtige "Gruppeninteressenten" in der Normung - hier v.a. den Prüfungskriterien - zu verankern.

Das ist aber ein Problem unsere dezentralen Struktur. Viele haben noch nicht begriffen, dass die wichtigen Entscheidungen nicht in der Landeshauptstadt und auch nicht in Berlin getroffen werden, sondern immer mehr in Brüssel. Folglich muß man auch da ansetzen, wenn man was bewegen will.
Und: Faktisch hat sich im PSA-Sektor vor 15 Jahren ein gewaltiger Haufen geändert. Was war ist Geschichte, wir leben aber im Hier und Jetzt und hier und jetzt ist EG-Recht, das teilweise schon von seiner Grunddenkweise völlig anders aufgebaut ist als das, was wir bislang kannten. Nur haben das einige immer noch nicht verstanden.
Erinnerst du dich an die Geschichte mit dem Feuerwehrhaltegurt mit Abseilöse nach 14926? Ich hatte vor einigen Jahren hier im Forum mal gepostet, dass die Gewerbeaufsicht (ja, die heißen jetzt anders, aber mir fällt der Name gerade nicht ein) eine Untersagungsverfügung für die Dinger ausgesprochen hat und dem 14926-Gurt den schnellen Tod prophezeiht. Mir hat damals Holger eine Mail weitergeleitet in der jemand (dessen Name ich nicht nennen möchte) schrieb, das seinen Äußerungen von jemand der sich nicht auskenne, oder so ähnlich. Ergebnis: Es kam genau so, wie ich es gesagt hatte. Ebenso bei C-103/01.


Geschrieben von Ulrich CimolinoIch darf daran erinnern, dass wir seit Jahren jetzt schon auf die entsprechenden Gespräche/AG von Anwender, Normung, FUK, Verbänden usw. warten, die n-fach versprochen wurde, aber nie stattgefunden hat!

Klar. Mir brauchst du das nicht zu erzählen.
Evt. setzen die ihre Prioritäten anders.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch weiß, dass einige Hersteller von Ausrüstung und Geräten u.a. das überlegen.

Das ist doch das großartige an diesem neuen Recht.
Früher gabs mal diese Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Prüfung von Feuerwehrgedöns. Da gabs dann jeweils einen, der für ganz Deutschland geprüft hat. So ein richtig nettes Monopol. Entweder man konnte mit dem, oder halt nicht. Dann hattest du die Zulassung für Deutschland und hast das Gleiche in jedem anderen europäischen Land auch gemacht.
Heute kannst du deinem Zertifizierer die lange Nase zeigen wenn er dir nicht passt und zu einem anderen gehen und kriegst immer eine Zulassung für den gesamten EWR.

Geschrieben von Ulrich CimolinoKreisweit?
Wer entschädigt die bisherigen Käufer?
Was machst Du an Kreisgrenzen?
Bundesfeuerwehrbeschaffungsstelle?
Ach komm...


Nein.
Wenn du im interkomunalen Einsatz das Kombinieren anfängst, dann wird dir keiner den Kopf abreissen. Dafür haben wir Normung, dafür haben wir VFDB Ref. 8 und das Merkblatt 5. Es geht darum, dass auf kommunaler Ebene, bewußt oder unbewußt, gegen geltendes Recht verstoßen wird, weil der Beschaffer offenbar nicht die notwendige Sachkenntnis hat.
Wieviele Feuerwehren in Deutschland fahren sortenrein und haben keinerlei Probleme damit? Hamburg, München, Frankfurt, wieviele habe ich noch vergessen....
Wenn ein Hamburger LF in Pinneberg einen Dräger-PA an einen Kameraden mit Auer Maske ausgibt, dann wäre ich der Letzte, der da irgendwas gegen hat.
Wenn aber nicht mal in der eigenen Kommune sichergestellt werden kann, dass verordnungskonform beschafft wird, dann läuft da was falsch. Und das wird ncht besser wenn man den Leuten erzählt das sei alles zulässig. Das ist es nunmal nicht.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie taktischen Hintergründe, warum die Fw das nicht anders sehen kann und darf hab ich erläutert. Ich sehe KEINEN fachlichen Grund, auf juristische Spiegelfechtereien auszuweichen, die faktisch nur Prüfinteressen berühren, aber NICHT die Sicherheit - eher ganz im Gegenteil.

Du siehst da vielleicht keinen Grund, andere evt. schon.
Hallo, wach auf! Wir leben im Zeitalter der Globalisierung und wir leben in einem der größten Märkte für Feuerwehrtechnik. Nur: Im Unterschied zu den - im Feuerwehrbereich etwa gleich großen USA - schön auf recht kleinem Raum konzentriert, kann man also mit wenig Vertriebsstützpunkten abdecken. Da schielen alle drauf! Glaubst du BAI hat plötzlich seine Liebe zu Weißwurst oder Altbier entdeckt? Vermutlich glaubst du das nicht, und wenn du jetzt mal überlegst, in welcher Region in den kommenden 5-10 Jahren die ganz große Ersatzbeschaffungswelle rollt, dann weißt du auch warum die sich gerade jetzt hier positionieren. Und im PSA-Sektor wird Scott, die gerade versuchen hier Fuß zu fassen, nicht der letzte sein (und wenn im Atemschutz-Sektor mit Dräger und Auer nicht zwei Global Player hier ihren Heimatmarkt hätten und mit Interspiro ein Dritter verteten wäre, dann wäre der Rest vermutlich schon hier. Ich warte nur wann die den Sprung wagen). Das sind keine Deutschen mehr, das sind teilweise internationale Konzerne, die interessiert nicht wer die VFDB ist, da gehts nach der Rechtslage, sonst nichts.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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