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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaWetterschutz war: Wie sieht die Zukunft unserer...108 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405703
Datum29.05.2007 11:08      MSG-Nr: [ 405703 ]103553 x gelesen

Und ob Unfallkassen so ohne weiteres öffentlich sagen "ihr dürft das" steht auch noch offen.

Da greift sowieso der § 12 II der GUV-V C53

(2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
sind.


Und auf den Witterungsschutz ist das Modell von Josef doch wohl abgestimmt. Aber das ist letztendlich ein Problem der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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