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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikSonstiges zurück
ThemaWie Studenten wegen Einsatzteilnahme entschuldigen?38 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW406060
Datum30.05.2007 17:02      MSG-Nr: [ 406060 ]9179 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Thobias SchürmannWie macht ihr das mit euren Studenten, die auch vorlesungen mit Anwesenheitspflicht haben?

Anwesenheitspflicht? Falsches Studium ;-)

Geschrieben von Thobias SchürmannEs geht darum wenn es einen längeren Einsatz gab und dadurch die Vorlesung verpasst wurde, bzw. Ruhezeiten nicht eingehalten werden könnten, da z.B. die ganze Nacht auf den Beinen gewesen.

Jetzt mal im Ernst: Man kann natürlich mit § 12 FSHG rumwedeln und versuchen, dem Prof zu erklären, dass der auch entsprechend für Unis gilt, aber ob das fruchtet, ist immer die andere Frage. Letztlich macht ein Brief der Wehrführung vielleicht mehr Sinn - es sei denn man hat einen dieser Profs, die denken, ihr Fach ist das wichtigeste auf der Welt (hatte ich mal in Römischer Rechtsgeschichte - hätte ich damals besser auf meinen Prof gehört, das brauche ich heute fast jeden Tag ;-).
Noch besser ist eigentlich ein persönliches Gespräch/Anruf, mit dem lässen sich oft Probleme beseitigen. Profs sind Bürger wie jeder andere und die haben bekanntermaßen zu 95% keine Ahnung, was eine Freiwillige Feuerwehr ist und was sie so treibt. Wenn man ihnen erklärt, dass man nicht blau macht, weil man keinen Bock hat dann sollte das doch funktionieren.

Und wenn nicht, dann muss man wohl in den sauren Apfel beißen und sich in die Vorlesung zu setzten und dort weiterzuschlafen. Da ist man ja körperlich anwesend. Habe ich früher auch so gemacht ;-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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