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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26 nach Krankheit wiederholen? | 5 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 407938 | ||
Datum | 08.06.2007 15:53 MSG-Nr: [ 407938 ] | 4615 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Carmen Fuchs Es ist aber ein soll? einerseits gibt es durchaus Quellen, die das nicht als "soll" formulieren - beispielsweise die BGI 504-26: Vorzeitige Nachuntersuchungen sind zu veranlassen, falls bei einer Untersuchung Zum anderen bedeutet "soll" in Vorschriften soviel wie "muss, wenn kann". Das bedeutet, dass etwas so zu tun ist, wenn nicht etwas außergewöhnliches dagegen spricht. Also im Prinzip ein abgeschwächtes "muss", aber sicher kein "kann". Dazu ein Zitat aus "Einführung in das deutsche Recht" (Robbers, Nomos, Baden-Baden 2002): ... Stärker eingeschränkt ist das Ermessen, wenn das Gesetz den Begriff mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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