Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Verbot des Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle!, war: .? | 76 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 408130 |
Datum | 09.06.2007 18:46 MSG-Nr: [ 408130 ] | 21206 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Feuerwehr-Unfallkasse
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Hallo!
Geschrieben von Ulrich CimolinoNach der aktuellen vfdb-RL 08/04 bzw. gleichlautender GUV-I 8674 ist es verboten,
- HMK/MHK
- Atemanschlüsse = Masken
- PA etc.
nach dem Absetzen/Ablegen erneut zu verwenden, ohne sie vorher
- gereinigt
- desinfiziert
- mit einer Sicht-/Dicht- und Funktionsprüfung (geht nur in Atemschutzwerkstätten!) geprüft
zu haben.
Damit ist folgendes auch beim gleichen Geräteträger unmöglich:
- Längere Einsätze mit Absetzen der Masken (z.B. Nachlöscharbeiten, Waldbrand (so man dafür überhaupt normale Masken/Filter nutzen will)
- Flaschenwechsel am PA#
(bei wörtlicher Auslegung dürfte noch nicht mal der Helm einer HMK/MHK weiter benutzt werden...)
Im Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform?
Zu den Masken. Absetzen bedeutet hier, dass eine neue (geprüft und gereinigt) Maske notwendig ist. Dürfte diese neue Maske dann auch mit dem bereits benutzten PA, der wie oben beschrieben eine neue Flasche bekommen hat, benutzt werden?
Wie sieht es mit dem Lungenautomat aus? Einmal abgeschraubt (abgesetzt) bedeutet es wird ein neuer Lungenautomat benötigt?
Das das ganze jetzt etwas arg theoretisch ist, ist mit bewußt......
Geschrieben von Ulrich CimolinoDies steht in erheblichen Widerspruch zu den (allerdings älteren!) Vorgaben in der BGR 190 bzw. den Landesregelungen aus Bayern und Niedersachsen. (Vgl. vorherige Diskussion)
Ich habe das Ref. 8 und die FUK (NW) angemailt und um Begründung bzw. Klarstellung gebeten. Ich hoffe immer noch auf einen FEhler in den Vorbemerkungen der Neuauflage der vfdb RL 08/04. (Gabs dazu überhaupt ein Einspruchsverfahren?)
Auf die Antworten bin ich gespannt.
Wie verlaufen die Einspruchsverfahren bei solchen Richtlinien? Wie kann man an die Entwürfe kommen?
Grüße
Matthias
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